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J.Boegel

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J.Boegel

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Beitrag 71665 [Alter Beitrag27. März 2005 um 13:03]

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Moin Engelbert,

da hast Du glück das Dein Sachbearbeiter das so "cool" sieht.
Davon können andere leider nur träumen *seuftz*
Trotzdem mein Glückwunsch.

btw.: was ist S8P???? Ein ferngesteuerter Segler mit 256 BC125?

Hallo?

Oder machst du bei dem Wettbewerb " Mantragend in den Orbit" mit??



Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Neil

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Neil

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Beitrag 71669 [Alter Beitrag27. März 2005 um 13:36]

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Hi,

ich glaube die 200g sind ein Tipfehler oder?

Gruß

Neil

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eha

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Beitrag 71675 [Alter Beitrag27. März 2005 um 14:57]

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Sorry, waren zwei Dreckfuhler von mir, war halt schon spät:
Treibsatz natürlich bis 20 Gramm, Klasse natürlich S8D (wie Dora)

angel Engelbertangel
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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 71678 [Alter Beitrag27. März 2005 um 15:37]

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Jens, wieso so cool? Wenn ich mit T1-Raketen irgendwo (außer im kontrollierten Luftraum) fliegen gehen will, würde ich n Teufel tun die Bezirksregierung da mit einzubeziehen. Dafür gibts den §16 der die T1er ausnimmt und gut ist.

Aufstiegsgenehmigungen für T2 sind was ganz anderes, ist aber in diesem Fall auch gar nicht gefordert.

Oliver
J.Boegel

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Beitrag 71694 [Alter Beitrag27. März 2005 um 19:11]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
Jens, wieso so cool?




Weil ich Herrn Leluschko kenne und auch seine Interpretation div. Gesetze.
Da wird es auch bei einer T2 Aufstiegsgenehmigung keine Probleme geben....deshalb big grin

Gruß Jens

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Beitrag 71717 [Alter Beitrag28. März 2005 um 00:22]

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Ist schon ein Unterschied, ob du mit S1-Raketen fliegen willst oder mit ferngesteuerten Raketengleitern. Die genehmigungsfreien Flugmodelle bis 5 kg beinhalten nicht solche mit Raketenantrieb. Warum, weiss ich nicht, deshalb meine Anfrage bei der Genehmigungsbehörde.

angel Engelbertangel
der alles nur mit rechts macht
Oliver Arend

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Beitrag 71728 [Alter Beitrag28. März 2005 um 01:36]

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> Ist schon ein Unterschied, ob du mit S1-Raketen fliegen willst oder mit ferngesteuerten Raketengleitern

Nö, ich behaupte nicht. Sind beides Flugmodelle mit Raketenantrieb.

Oliver
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Beitrag 88710 [Alter Beitrag08. November 2005 um 10:59]

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Zitat:
Original geschrieben von eha

Ist schon ein Unterschied, ob du mit S1-Raketen fliegen willst oder mit ferngesteuerten Raketengleitern. Die genehmigungsfreien Flugmodelle bis 5 kg beinhalten nicht solche mit Raketenantrieb.



Aus LuftVO §16, Abs.4 geht hervor,

3.2. Einschränkungen: § 16 Abs. 4 u. Abs. 5 LuftVO
Wesentliche Einschränkungen des Betriebs von Flugmodellen regelt § 16 Abs. 4 und Abs. 5 Luft-VO. Danach wird in vier Fällen eine Aufstiegserlaubnis vor Aufnahme des Flugmodellbetriebs erforderlich:
a) Flugmodelle aller Art mit 5kg bis 20kg (§ 16 Abs. 4 LuftVO - Umkehrschluss )
b) Flugmodelle mit Verbrennungsmotorantrieb innerhalb von 1,5km zu Wohngebieten
c) Flugmodelle aller Art innerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen
d) Raketenmodelle (Raketenantrieb und generell ballistischer Flugverlauf)

(Typisch amtsdeutscher Schwachsinn: b) betrifft Lärmemissionen, also darf ein Elektroflieger mit 430Sone direkt am Fenster vom Pflegeheim vorbeikacheln....ist ja kein Verbrenner)

Bei einer Rakete mit Fallschirmbergung ist der Flugverlauf nach dem Ausstoß des Bergungssystems auch nicht mehr ballistisch (s. Punkt d). Selbst bei einer Taumelbergung nicht.

Allerdings hat eine erteilte Genehmigung auch ihre Vorteile -
Hat man sie und es passiert etwas, was man nicht mindestens Fahrlässig selbst herbeigeführt hat, liegt die Haftpflicht bei der Behörde!

Anhang: Rechtliche_Rahmenbedingungen.doc

Greetz,
Thomas


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Beitrag 88730 [Alter Beitrag08. November 2005 um 14:42]

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Zitat:
Original geschrieben von eha

Die genehmigungsfreien Flugmodelle bis 5 kg ...



Soweit ich weiss, hat sich das kürzlich geändert. Auch Flugmodelle unter 5 kg sind genehmigungspflichtig. Das stand in einer aktuellen Ausgabe von "Das Modell". Bei Interesse kann ich mal näher zitieren.
J.Boegel

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Beitrag 88731 [Alter Beitrag08. November 2005 um 15:21]

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Zitat:
Original geschrieben von tomcat


Bei Interesse kann ich mal näher zitieren.




..dann mach das mal bitte big grin
Immer soviel Info wie geht wink

Gruß Jens

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