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Andreas B.

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Andreas B.

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Beitrag 7645999 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 21:15]

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Zitat:
Original geschrieben von Lschreyer


Neuer Schein darf erst ausgestellt werden wenn der alte ungültig gemacht wurde, da er aber weg war ging auch das nicht. Zwei Scheine darf man aber nicht "besitzen".




@ Louis und Jan, na wat denn nu..confused

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Andreas

Geändert von Andreas B. am 28. Januar 2020 um 21:22


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Oliver Arend

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Beitrag 7646005 [Alter Beitrag29. Januar 2020 um 10:35]

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> Für mein Verständnis sind die 2kg keine Einkaufsmenge.
> Du darfst 2kg besitzen, na gut, nach Lagerregeln „nur“ 1kg.

Ich dachte immer, dass das wirklich eine Einkaufsbeschränkung über die Lebensdauer des Scheins ist. Deshalb werden sinnvollerweise hier in B-W auch gar keine Mengen eingetragen, weil ja immer die Transport- und Lagerbeschränkungen gelten.

In Bremen wurden mir Maximalmengen für SP und NC eingetragen, vermutlich vor dem Hintergrund dass sich niemand ohne Mengeneintrag illegal z. B. SP bunkert – so wäre die Verkaufsstelle angehalten, beim Erreichen der Menge keines mehr zu verkaufen.

Oliver
RalfB

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RalfB

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Beitrag 7646006 [Alter Beitrag29. Januar 2020 um 15:54]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend

> ..............
In Bremen wurden mir Maximalmengen für SP und NC eingetragen, vermutlich vor dem Hintergrund dass sich niemand ohne Mengeneintrag illegal z. B. SP bunkert – so wäre die Verkaufsstelle angehalten, beim Erreichen der Menge keines mehr zu verkaufen.

Oliver




Das Problem ist eher theoretisch oder hat bei Euch schon mal jemand beim Einkaufen die bisher bezogene Menge kontrolliert? Da ist man selber in der Verantwortung und bekommt im Zweifel bei der nächsten Verlängerung Probleme.


Gruß Ralf

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Dirk

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Beitrag 7646007 [Alter Beitrag29. Januar 2020 um 18:41]

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Zitat:
Original geschrieben von Andreas B.

Zitat:
Original geschrieben von Lschreyer


Neuer Schein darf erst ausgestellt werden wenn der alte ungültig gemacht wurde, da er aber weg war ging auch das nicht. Zwei Scheine darf man aber nicht "besitzen".




@ Louis und Jan, na wat denn nu..confused

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Andreas




Kosten ..
Der Verlust wird im "Bundesanzeiger" veröffentlicht. Kostet Summe x.
Dann sind die Behörden informiert und der Schein gilt als verloren.
Hatten wir schon mal mit einem 7er.
frown


Andreas B.

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Beitrag 7646008 [Alter Beitrag29. Januar 2020 um 21:27]

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Zitat:
Original geschrieben von Dirk


Der Verlust wird im "Bundesanzeiger" veröffentlicht. Kostet Summe x.
Dann sind die Behörden informiert und der Schein gilt als verloren.

frown



Hi Dirk, das ist soweit klar aber bei Louis war die Vorgeschichte ja etwas anders..fg

Andreas

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Beitrag 7646009 [Alter Beitrag29. Januar 2020 um 21:30]

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Also, in Darmstadt ist die eingetragene Menge die über die Laufzeit des Scheins KAUFBARE Menge.
Ich erinnere mich nämlich noch gut an meine Erstausstellung. "Ich benötige so 2 Kg Pulver". Antwort "Nö, das tragen wir nicht ein".
Ich: "???". Amt: "Wir tragen immer 25 Kg ein, dann ist noch nie einer gekommen und wollte einen Nachtrag haben".
Und ja, das Recht sagt aus, dass man nur einen gültigen Schein haben darf. In meinem Fall wurde ein dickes "ungültig" drauf gestempelt, ich durfte den Schein aber behalten, da ja damit meine Käufe des vorhandenen Lagers nachgewiesen werden konnte.
Verlust eines Scheines ist immer blöd, denn das ist eine öffentliche Urkunde. ydiese muss dann im Bundesanzeiger für ungültug erklärt werden und nach einer Wartefrist gibt es dann einen neuen Schein.
Mathias

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Beitrag 7646016 [Alter Beitrag31. Januar 2020 um 09:05]

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Ja, wenn das nur die Leute im Amt wüssten. Sie wussten nicht was zu tun ist bzw. die Vorschriften haben sie davon abgehalten.
Naja, er ist wieder da, sonst hätte ich wohl nie einen neuen bekommen. Unfassbar für mich ist aber, dass er auf dem Amt, mit nur 3 Amtszimmern in einem kleinen Nebengebäude, verschwinden konnte.

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Beitrag 7646625 [Alter Beitrag24. April 2020 um 15:45]

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So, mein neuer Schein ist da smile !
Ich bin sehr positiv überrascht, die Bearbeitung meines Antrags ging sehr schnell,
meine Sachbearbeiterin war sehr kompetent und freundlich.
Alles ordentlich eingetragen und abgestempelt (nicht wie bei Louis reingekritzelt)
also alles ok.
Die Verwaltungsgebühren sind mit 150,-Euro eben auf Großstadtniveau aber nach allen was ich
so von anderen gehört habe immer noch akzeptabel.

Was mir aber neu war, ist das hier (siehe Anhang) und mal ehrlich, habt ihr das gewusst und bisher beachtet...?




Andreas

Geändert von Andreas B. am 24. April 2020 um 15:57


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Beitrag 7646627 [Alter Beitrag24. April 2020 um 16:48]

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Hi, Andreas!

Ich hatte im letzten Dezember verlängert und die Dame explizit darauf angesprochen, dass ja bald kein Platz mehr für Eintragungen wäre. Ihre Meinung war, dass sie kein Problem damit hätte, wenn ich die freien Seiten benutze. Aber schriftlich habe ich das auch nicht. Wird also von Behörde zu Behörde anders gesehen. Bei mir sind die Leute aber zum Glück generell ziemlich entspannt. Ich gehe aber auch extra immer persönlich hin und erkläre kurz das Ganze Thema Raketen. Beim letzten mal hieß es dann auch: Ach, Genau. Sie sind das mit den Raketen smile

Wahrscheinlich ist es das beste bei "seiner" Behörde vorher mal kurz anzufragen, wenn man vor dem gleichen Problem steht.

Viele Grüße
Dennis

Geändert von DennisP am 24. April 2020 um 17:05

Andreas B.

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Beitrag 7646666 [Alter Beitrag27. April 2020 um 21:45]

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Zitat:
Original geschrieben von DennisP



Ich hatte im letzten Dezember verlängert und die Dame explizit darauf angesprochen, dass ja bald kein Platz mehr für Eintragungen wäre. Ihre Meinung war, dass sie kein Problem damit hätte, wenn ich die freien Seiten benutze.
Dennis




Haben andere hier auch diese Erfahrung gemacht ???

Andreas

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