Zitat:
Original geschrieben von MikeHB
Hallo Sebastian.
Ich habe für "ganz OK" gestimmt. Warum?
...
Motoren und die T2-Hürde? Ist IMHO auch OK so. So ist der Raketeur regelrecht gezwungen klein anzufangen und sich mit der Materie von Grund auf vertraut zu machen. Stell Dir vor, jeder dürfte "aus dem Stand" F-Motoren kaufen und fliegen. Ich garantiere für Unglücke!
Gruß
Michael
Hi,
hier finde ich die Lage ueberreguliert.
Du brauchst hier fuer einen vollen D schon eine Erlaubnis nach §27 SprengG.
Die Erfahrungen in anderen Laendern zeigen, dass es kein Problem ist den gesamten Low/Mediumpower Bereich (A-G) weitgehend (nach SprengG) unreguliert zu lassen.
Es gibt IMO auch keinen Grund diesen Bereich im SprengG zu regulieren.
Raketentreibsaetze sind !konstruktiv! so ausgelegt, dass sie mit einer langsamen Rate abbrennen. Eine Explosion ist daher ausgeschlossen (vor allem bei AP). Bei AP ist sogar eine Rueckgewinnung nahezu unmoeglich.
Die erhoehte Brandgefaerdung kommt vor allem bei groesseren Treibsaetzen zum tragen. Eine gesetzliche Regelung im hoeheren Impulsbereich (H - O) ist absolut ok. Hier ist in einem Treibsatz so viel Material, dass durchaus Gefahrenpotential gegeben ist (keine Explosionsgefahr!).
Noch ein Kommentar zur allgemeinen Regelungslage.
Mit Gesetzen kann kein Attentat verhindert werden. Ebenso ist es unmoeglich einen wirklich entschlossenen abzuhalten.
Wenn die Gesetzeslage zu restriktiv ist, ist der Schwarzmarkt da.
Der Schwarzmarkt ist um so groesser/verbreiteter je restriktiver die Gesetze sind (historische Beispiel Nr. 1: Prohibition in den USA).
Ebenso habe ich festgestellt, dass bei unterschiedlichen Handhabungen der gleichen Gesetze in D-land sich bei restriktiveren Handhabungen die groessere Gefahr (wirklich Gefahr? Vielleich sollte ich eher schreiben 'Material in nicht erwuenschten Haenden' ergibt.
Beispiel: Mengeneintragung in der Erlaubnis nach §27 SprengG.
Hier im Sueden hat man allgemein eine offene Mengeneintragung (Ich z.B.: Gesamtmenge..nach Bedarf...Lagerrichtlinie ist zu beachten).
Im Norden wird (so wie ich festgestellt habe, es kann auch bundeslandspezifisch sein) durchaus eine konkrete Menge angegeben. Diese Mengenbegrenzung sorgt dafuer, dass der Erlaubnisinhaber peinlich darauf achtet, dass er diese Menge nicht wesentlich unterschreitet (wenn er vor hat die Erlaubnis verlaengert zu bekommen). Er fuerchtet eine weitere Beschraenkung wenn der 'Verbrauch' nicht stimmt.
Daher ist der 'beschraenkte' wesentlich leichter dazu bereit einem 'vertrauenswuerdigen' z.B. Schwarzpulver abzugeben (da damit sein Verbrauch steigt ohne die Kasse zu belasten) als ein 'unbeschraenkter' - der hat keine Vorteil davon - nur Nachteile (Risiko). Es ergibt sich ein gut gefuellter Schwarzmarkt und damit niedrigere Preise.
Gruss Johannes
PS: SebA, dafuer gibt es das Grundbuch. Das kannst Du auf der Gemeinde einsehen (zumeist reicht es jedoch den naechsten Bauern zu fragen - die wissen immer wem welches Stueck gehoert).