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Tom

Grand Master of Rocketry


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Tom

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Beitrag 92711 , Silvester-Knaller ... [Alter Beitrag31. Dezember 2005 um 16:48]

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... sind scheinbar auch nicht mehr das was sie einmal waren.
Zumindest ist das mein Eindruck. Über die letzen Jahre wurden die Knaller scheinbar immer günstiger produziert. Früher konnte man die Knaller nicht mal mit dem Finger eindellen, heute kann man sie durchknicken. Und das problemlos...
Ein Superböller II kann man sogar zwischen Daumen und Zeigefinger zusammendrücken.
Nach dem Abbrennen findet man überall roten Ton. Es scheint, dass da "nur" Ton mit einem Hauch SP drinnen ist. Ausser "puff" und einer Riesensauerei nix gewesen... damit lassen sich keine Dämonen zum Jahresende vertreiben, noch nicht mal erschrecken...

Wie sind die Knaller bei euch ?

Gruß
Tom


Tom Engelhardt

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Tom Engelhardt

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Beitrag 92712 [Alter Beitrag31. Dezember 2005 um 17:37]

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Naja, das Chinazeugs kaufe ich schon lang nicht mehr - die Mengenbegrenzung liegt bei 8g SP für einen Böller...daher ist es kein subjektiver EIndruck, dass die Chinaböller B lauter als die D-Böller und Superböller sind (letztere verdienen ihren Namen gar nicht).

Naja....901 rulez! big grin big grin big grin

pmbond

Poseidon


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pmbond

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Beitrag 92713 [Alter Beitrag31. Dezember 2005 um 17:44]

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naja wir benutzen nur noch Schreckschusswaffen, die sind lauter, sauberer und vorallem sicherer als dieses Chinazeug.
Aber dafür kosten sie auch eniges mehr.
Tom

Grand Master of Rocketry


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Tom

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Beitrag 92714 [Alter Beitrag31. Dezember 2005 um 17:48]

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Zitat:
Original geschrieben von Tom Engelhardt

Naja, das Chinazeugs kaufe ich schon lang nicht mehr - die Mengenbegrenzung liegt bei 8g SP für einen Böller...daher ist es kein subjektiver EIndruck, dass die Chinaböller B lauter als die D-Böller und Superböller sind (letztere verdienen ihren Namen gar nicht).

Naja....901 rulez! big grin big grin big grin




Nun, die 8 g sind wohl eher illusorisch... wir vermuten wohl eher 2 g im T1 Bereich (Superböller II bis Böller D) , bzw. 0,5 g (china Kracher)... roll eyes (sarcastic)

Tom
Heiner-Marcel

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Beitrag 92715 [Alter Beitrag31. Dezember 2005 um 19:25]

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@ PM Bond
Zitat:
naja wir benutzen nur noch Schreckschusswaffen,


Das lass man bleiben. Schon mal in das neue Waffengesetz geschaut ?
Für die Schreckschußwaffen brauchst Du neuerdings einen "kleinen Waffenschein"
um überhaupt damit über die Straße laufen zu dürfen. Den wirst Du
wohl nicht haben. Die zusätzliche Verwendung von Abschußaufsätzen
für Leuchtpatronen war zwar früher auch ganz nett, ist aber ebenfalls VERBOTEN - seit 2003,
wenn die Dinger auch beim Händler noch zu haben sind. Erwischt man Dich damit, wird es eng.

Macht keinen Blödsinn ! Lieber 1 Sekunde feige als ein ganzes Leben verletzt,
tot, oder im Zentralregister als unzuverlässig eingestuft.

Alles Gute im neuen Jahr
H-M

Geändert von Heiner-Marcel am 31. Dezember 2005 um 19:28


Nobody is perfect -
Der Feind meines Feindes ist mein Freund
pmbond

Poseidon


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pmbond

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Beitrag 92718 [Alter Beitrag31. Dezember 2005 um 19:36]

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Zitat:
Original geschrieben von Heiner-Marcel

@ PM Bond
Zitat:
naja wir benutzen nur noch Schreckschusswaffen,


Das lass man bleiben. Schon mal in das neue Waffengesetz geschaut ?
Für die Schreckschußwaffen brauchst Du neuerdings einen "kleinen Waffenschein"
um überhaupt damit über die Straße laufen zu dürfen. Den wirst Du
wohl nicht haben. Die zusätzliche Verwendung von Abschußaufsätzen
für Leuchtpatronen war zwar früher auch ganz nett, ist aber ebenfalls VERBOTEN - seit 2003,
wenn die Dinger auch beim Händler noch zu haben sind. Erwischt man Dich damit, wird es eng.

Macht keinen Blödsinn ! Lieber 1 Sekunde feige als ein ganzes Leben verletzt,
tot, oder im Zentralregister als unzuverlässig eingestuft.

Alles Gute im neuen Jahr
H-M




Nene, woher hast du diese Info ?
Hier die richitige Offizielle:

Informationen zum Waffenrecht

Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen

Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt "Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!

Führen einer erlaubnisfreien Waffe: Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier . Der kleine Waffenschein wird von Ihrem zuständigen Landratsamt ausgestellt und kostet dort 50.- € . Bei Antragstallung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich.

Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.). Auf einem umzäunten Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen


Heiner-Marcel

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Beitrag 92720 [Alter Beitrag31. Dezember 2005 um 21:49]

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@ Zitat PM Bond
Zitat:
Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich.


Nichts anderes habe ich geschrieben.
Zitat PM Bond
Zitat:
Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist.


Schaue mal in Dein Profil. Bist Du 18 ? Nein ! Du schreibst Dich öffentlich um Kopf und Kragen !
1. darfst Du dieses PTB Dingens wegen Deiner Jugend weder besitzen noch führen.
2. kannst Du dann altersbedingt natürlich auch nicht den kleinen Waffenschein haben !
Sollte das Ding Deinem Vater gehören, macht er sich ebenfalls strafbar, wenn er sie Dir
zum Ballern überlässt. Da ist nichts mit "unter Aufsicht Erwachsener." Anders als beim
Sportschießen, da solltest Du aran denken!

Auch der Rest Deiner Thesen ist sehr zweifelhaftl, denn mit den Aufsätzen veränderst
Du eine PTB zugelassene Pups Waffe, je nach Ansicht des Gutachters/Behörde bei einem Vorfall,
in eine nicht mehr zugelassene _Signalwaffe_,für die Du als _Signalwaffe_ eine extra Erlaubnis bräuchtest um damit irgendwo rumzuballern.Da kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst. Frage mal den BüchsenmacherDeines Vertrauens, wenn er nicht nur verkaufen will, und/oder den Waffenexperten bei der Kripo,die kennen auch die Erlasse und Nebenbestimmungen zum neuen Waffenrecht und nicht nurden reinen Text. Viel Spaß ! Du darfst ja euch keinen popeligen A8-3 verändern, oder ?

big grin Ich stelle mir gerade vor wie Du an den Binnenflüssen oder an der Küste eine rote Leuchtkugel
abschießt. Da kommt innerhalb weniger Minuten so ein blaues Boot angerauscht und die SAR
mit Hubschrauber hat Dich dann auch schon im GPS. Deshalb gibt es für _Signalwaffen_
strengste Auflagen. Die bekommst Du nur bei Bedarf, z.B. als Kapitän oder Bootsführer,
aber Du baust Dir ja selbst eine durch PTB-Pups + Pyroausatz? cool

Mit dem "Nichtverlassen dürfen" des eigenen Privatgrundstückes hast Du Recht, was Deine
_PTB-Schreckschusswaffe_ betrifft, wenn Du das garantieren kannst ! Kannst Du das ?
Habt Ihr so ein Riesengrundstück? Dann hast Du ja Glück! Aber bedenke, so ein Pyrosatz
aus Versehen horizontal geschossen, kann einen Menschen zumindest schwerst verletzen
und schöne Brände auslösen. Lasst den Unsinn, kauft zugelassenes Silvesterfeuerwerk.

Ende vom Lied: Du darfst es so oder so nicht, weil Du 1989 geboren und damit keine 18 bist.
Über den Rest bräuchten wir dann schon eigentlich nicht menr reden.

Kürzer ging es nicht, dafür ist das Thema zu komplex.
Jetzt gehe ich Silvester feiern
cheers
H-M
------------ QUELLE ? Gerne ! Guido Horstmann, Polizeidirektion Münster, Aufsatz genau zu diesem Thema im Rheinisch Westfälischen Jäger 1/2006, Seite 45, rechte Spalte, vorletzter Absatz -------

Geändert von Heiner-Marcel am 01. Januar 2006 um 09:19


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Turambar

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Turambar

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Beitrag 92727 [Alter Beitrag01. Januar 2006 um 01:33]

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Nuja als wir unsere Raketen ( 7 stück mit kugelkopp) verschossen hatten, ham wir noch dem gegenüber vom feld zugeschaut. Der hatte sehr schöne Raks. Bei der vorvorletzten dann das: Wir sehen die flamme der zündschnur aufleuchten "Hui gleich kommt wieder eine" ------ zündschnur brennt rein "gleich hebt sie ab" ----- Flamme kommt und brennt vor sich hin "Sie sollte steigen....steigen....SIE STEIGT NICHT!" ----- wir rennen los und sehen schon die rakete am boden explodieren. Ne minute später waren wir dort. Gottseidank ist dennen nix passiert und wir ham dann die letzten 2 raks schnell verschossen.
Qualität wird immer besser.


prosit Neujahr!

Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: Die Schwerkraft und der Papierkrieg.
Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden.
- Wernher Freiherr von Braun

http://are.modellraketen.at

MfG
Stefan
Hansi

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Hansi

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Beitrag 92736 [Alter Beitrag01. Januar 2006 um 10:37]

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@Heiner-Marcel

pmbond hat nie gesag, das er mit einer Waffe benutzt. Er spricht von WIR. Damit nix mit Kopf und Kragen.


Von uns allen bleibt nur Asche über.
Ein Beitrag von Hans-Jürgen Sasse
Tom

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Beitrag 92737 [Alter Beitrag01. Januar 2006 um 10:57]

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Zitat:
Original geschrieben von Hansi

@Heiner-Marcel
pmbond hat nie gesag, das er mit einer Waffe benutzt. Er spricht von WIR. Damit nix mit Kopf und Kragen.




Tja...
das Eingangsthema war "Silvesterknaller" und kein Moralapostelbeitrag aus irgendeinem Jägermagazin.
Mich wundert nix mehr, dass DL so überreguliert ist. Man will es so.

Zurück zum Eingangsthema:

Das Papier war auch nicht verleimt, sondern nur gewickelt - was die Knick und Biegemöglichkeit erklärt.
Erstaunlich war , dass von dem ganzen Paket Knaller NICHT EIN EINZIGER Fehlzünder dabei war.


Tom

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