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Tom Engelhardt

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Tom Engelhardt

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Beitrag 29647 , Re: Feststoff vs. Flüssigbrennstoff [Alter Beitrag20. Mai 2003 um 11:08]

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Zitat:
Original geschrieben von J.Boegel
Moin zusammen,

kurze Frage: Wie sieht es in Deutschland mit Raketen aus welche ein Flüssigkeitstriebwerk haben?

Gibts das?
Ist das erlaubt?
Falls ja, in welche Sparte fällt das dann?




Hi Jens,

ich sitze schon seit geraumer Zeit (und werde das wegen Zeitmangel auch wohl noch einige Zeit länger tun) an einem solchen Triebwerk.
Schau mal auf meine HP unter Rocket Research Göttingen. Fragen hier im Forum oder per mail.

Gruß,

Tom aus Gö

Hermann

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Hermann

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Beitrag 29701 [Alter Beitrag20. Mai 2003 um 17:11]

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Zitat:
Hybridtriebwerke liegen wie auch die Fl.-Triebwerke im T2-Bereich, Ausnahme glaube ich der Mikrohybrid mit weniger als 20 g Treibmittel.



Moin !

So wie ich es weiß, fallen nur Hybridtriebwerke die pyroklastisch
Gezündet werden unterm T2. Ich kann mich aber auch irren wink Dann müßte aber auch die Brennstoffe für Hybride ( Pe, Papier, Holz und Tetrapacks) unterm SprengG fallen. big grin


Gruß aus GÖ: Hermann smokie

Risiko ist die Bugwelle des Erfolgs.

(Carl Amery)

Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 29776 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 15:59]

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Die "T2-Regelung" entstammt dem SprengG und ist somit nur für Motoren gültig, die auch einen Sprengstoff o.ä. als Treibmittel enthalten. Hybride und Flüssigtriebwerke tun das nicht.

Allerdings unterliegen sie wie alle anderen Treibsätze/Triebwerke, auch Kaltwasserraketen, den luftfahrtrechtlichen Vorschriften.

Und: Man darf im Luftraum G nicht schneller als 250 kt (airspeed, IIRC) fliegen, egal ob senkrecht oder waagerecht.

Oliver
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