holger_t
Epoxy-Meister
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Hallo, über Hybriden wurden bereits viel geschrieben, aber wie siehts aus mit der Legalität ? 1. Wenn man die Zündung Pyrofrei hinbekommt ? 2. Braucht man dann eine Aufstiegsgenehmigung ? 3. Wie siehts den hier dann mit höheren Impulsklassen wie g aus ? 4. Angenommen ein T2 ler ist dabei, braucht man dann eine Aufstiegsgenehmigung ( Einsatz von Blackhaeds ) bin mal gespannt holger
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Oliver Arend
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Du musst immer Sprengstoffrecht und Luftrecht auseinander halten, die beiden haben nichts miteinander zu tun (ausser dass die Grenze zur Erlaubnispflicht bei beiden bei 20 g liegt).
1. Mit pyrofreier Zuendung brauchst Du keinerlei sprengstoffrechtliche Erlaubnis.
2. Oberhalb von 20 g Treibstoff (egal was) brauchst Du immer eine Aufstiegserlaubnis (Luftrecht).
3. s. 2
4. s. 2; wenn die Zuender zugelassen sind, brauchst Du je nach Zulassungsklasse evtl. einen T2ler, wenn Du keine zugel. Zuender hast kann Dir auch ein T2-Inhaber nicht weiterhelfen. Die Aufstiegserlaubnis ist unabhaengig von den verwendeten Zuendern.
Oliver
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holger_t
Epoxy-Meister
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Hallo Oliver,
wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann man einen MH von Cavemann nicht ohne Aufstiegserlaubnis benutzen?
mfg Holger
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Roman
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Doch kannst du, der treibstoff der verbrannt wird ist unter 20gr. das sind ja nur 8gr N20 und 2-3gr brennstoff
mfg roman
'Technisch gesehen hat alles funktioniert!' -Ich (oft kopiert)
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holger_t
Epoxy-Meister
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Tom Engelhardt
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Noch 'ne Anmerkung - Zündmittel sind nicht erwerbscheinpflichtig. Das heißt also, jeder, der will, kann sich (zugelassene) Zündmittel kaufen und darf sie auch benutzen.
Viele Grüße,
Tom
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Faster
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Auch der Blackhead zünder ne oder?
ehm
pff;-)
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Tom
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Zitat: Original geschrieben von Faster Auch der Blackhead zünder ne oder?
Bitte was ist ein Blackheadzünder, wo wird der hergestellt und wo kann man ihn kaufen ? Gruss Tom
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FabianH
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Das ist dieser MH-Zünder von Jan-hein. Ich persönlich habe damit schon meinen Mh gezündet, und es sollte damit soweit ich weis keine Probleme geben!
MfG fabian
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Tom Engelhardt
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Da der Blackheadzünder nicht von der BAM zugelassen wurde (lohnt sich wahrscheinlich nicht für Jan-Hein - wieviele davon wird er schon nach DL absetzen??), kann man ihn auch nicht frei erwerben - ohne BAM-Zulassung wäre er theoretisch sogar Klasse IV.
Grüße,
Tom
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