Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Lagerfeuer > Silvester-Kaufempfehlung 2006/2007
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Andreas B.

Grand Master of Rocketry

Andreas B.

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Beitrag 108104 [Alter Beitrag22. November 2006 um 01:13]

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und natürlich diese Zink-Raketen,

1. die Girandol

Geändert von Andreas B. am 22. November 2006 um 01:14


Nicht quatschen, machen ;-)!

http://www.megacluster.de
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Beitrag 108106 [Alter Beitrag22. November 2006 um 01:15]

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und die Spezial,


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Neil

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Neil

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Beitrag 108111 [Alter Beitrag22. November 2006 um 09:51]

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Hi,

kommt nicht zufällig einer zum Nikolaunch der vorher in der unmittelbaren Nähe von Zink war? Ich würde da gerne dieses Jahr mal was von probieren.
Noch eine andere Frage. Es gibt hier in Holland anscheinend etwas anderes Feuerwerk als in Deutschland. Kann ich das jetzt einfach so mit bringen wenn ich in Deutschland feier?

Gruß

Neil

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Kore

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Beitrag 108113 [Alter Beitrag22. November 2006 um 11:03]

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Hi Neil,

soweit ich weiß darf man Feuerwerksartikel nicht Importieren!
Hab da mal was im Fernsehen über Böller aus dem Ausland gesehen.

Da hieß es das die Dinger Mordsgefährlich sein können und man sie nicht nach DL importieren darf!

Ob das nun auf alle Ausländischen Produkte bezogen war kann ich nicht sagen.


Denn das ist das Ziel: Dem Leben jeden Platz zu erobern, auf dem es bestehen und weiter wachsen kann, jede unbelebte Welt zu beleben und jede lebende sinnvoll zu machen.
Hermann Oberth

Neil

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Beitrag 108114 [Alter Beitrag22. November 2006 um 11:08]

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Hi,

genau das weiß ich auch nicht, da NL ja in der EU ist. Aber Polen ist ja auch in der EU und die sind wirklich gefährlich.
Ich will einfach mal 10m Böllerkette abfackeln. Einmal ausgerollt und einmal aufgerolltfg

Gruß

Neil

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Kore

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Beitrag 108116 [Alter Beitrag22. November 2006 um 11:16]

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Das habe ich eben gefunden zum Thema....

Bundesamt für Polizei
Import von Feuerwerk
Wer pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik.

Ohne Bewilligung eingeführt werden dürfen:
Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken im Reisenden- und Grenzverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto. Der Postversand von Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt.


Sekunde ich versuche mal zu verlinken...

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Kore

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Beitrag 108117 [Alter Beitrag22. November 2006 um 11:18]

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http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk

Okay ich habe mich da eben wohl ein bisschen vertutet!!!
Das war ne Schweizer Seite.....

Aber hier bei Wikipedia gabs auch was....

Darf man nicht als PVperson!frown

Geändert von Kore am 22. November 2006 um 11:20


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Beitrag 108120 [Alter Beitrag22. November 2006 um 12:03]

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@Neil nein man darf keine Ausländischen Feuerwerkskörper importieren.

Das Polnische Feuerwerkskörper gefährlicher sind als das was ihr bei euch habt stimmt nicht so recht. Bin mir noch nicht mal sicher ob es in Polen Ketten gibt die 10m lang sind eek! . Eben so wurde in Polen das Spgesetz stark verschärft. Genauso was bei uns in D immer im TV kommt z.b. immer gern gezeigt die Gigant Maroon, die sind schon seit Jahren verboten in Ostländern!


Ach so Neil ich glaube nicht das du Deutsche KL2 Zink Raketen haben möchtest fg . Die kannst du auch übers Jahr da nicht so einfach Kaufen sondern nur 2 Tage vor Silvester. Außer du hast eine Ausnahmegenehmigung, oder ein KL4 Schein.

Geändert von PyroHunter am 22. November 2006 um 12:07


Östlichster Raketenflieger Deutschlands.
Stefan Wimmer

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Beitrag 108131 [Alter Beitrag22. November 2006 um 17:14]

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Zitat:
Original geschrieben von PyroHunter

... Die kannst du auch übers Jahr da nicht so einfach Kaufen sondern nur 2 Tage vor Silvester. Außer du hast eine Ausnahmegenehmigung, oder ein KL4 Schein.

Hi Pyrohunter,

auch das stimmt nicht ganz:
in SprengV 1 § 21 steht zwar:
Zitat:
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, daß er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 besitzt...

und in dem erwähnten SprengV 1 § 24 heist es dann:
Zitat:
(1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des §20 Abs. 1 und 2, des § 21 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben.

Allerdings steht im SprengV 1 § 23
Zitat:
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden.

und Erlaubnisinhaber nach §27 SprengG gibt es in diesem Forum hier sicher mehr als anderswo king
Und wer in dem Zeitraum verwenden darf, darf sicher auch Erwerben.

Ein Wehrmutstropfen ist allerdings in SprengV 1 § 23
Zitat:
(2) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klassen III, IV oder T ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

Vor allem deshalb weil immer mehr Verwaltungen dazu übergehen, selbst für eine Anzeige (die sie ja nur entgegenzunehmen brauchen) schon erhebliche Gebühren (ab 32 Euro aufwärts) zu verlangen.

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Neil

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Beitrag 108133 [Alter Beitrag22. November 2006 um 18:29]

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Also,

die 10m Kette gab es letztes Jahr in Holland. Habe die nur auf einem Prospekt gesehen mit der Angabe 10m. Die wird in China bei Hochzeiten verwendet um ein Symbol oder was auch immer vor dem Brautpaar darzustellen.
Ich habe nicht vor aus Polen was mit zu nehmen sondern überlege in Holland zugelassene Dinge mit nach Deutschland zu nehmen. Oder eben KL II von Zink zu verwenden. Das alles wollte ich dann am 1.1.07 um 0:01 (1min für Sekt trinken ) in Deutschland abfackeln.
Wenn die Dinger eine CE Kennung haben, sollte ich damit doch kein Problem haben? Unter 2,5kg bleibe ich auch und es ist für Privat. Ich kann mir aber vorstellen das die an der Grenze dann nicht nur nach was rauchendem suchen sondern auch nach Böllern big grin

Gruß

Neil

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