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Aircommando Walldorf

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Beitrag 7627796 [Alter Beitrag08. Oktober 2013 um 12:37]

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Nunja das mit den 100 Metern habe ich auch schon mal gehört aber da ich ja in der nähe eines Flugplatzes bin darf ich ohne meine Genemigung ja net höher als 30 Meter frown Ich würde einfach zursicherheit eine Versicherung abschließen bei der MFSD oder so smile
Mfg
Timo
thomasm

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Beitrag 7627798 [Alter Beitrag08. Oktober 2013 um 15:08]

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Die sagen ja nicht, dass man ab 100m eine Erlaubnis braucht, nur dass man darunter keine braucht.

Zum Thema Aufstiegserlaubnis: Ab 20g Treibsatz braucht man die oder über 5kg Raketengewicht.
Ist Wasser jetzt ein Treibsatz?

Über 25kg musst du sie dann auch noch Zulassen. big grin
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Beitrag 7627799 [Alter Beitrag08. Oktober 2013 um 16:01]

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Nunja ich kann mir ja Vorstellen das es Raucher schaffen Raketen mit über 5 kg zu bauen aber Wasserraketen ? big grin
RaketfuedRockets

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Beitrag 7627803 , Wasserraketen über 5 kg [Alter Beitrag08. Oktober 2013 um 19:10]

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Bedenke, dass das Startgewicht zählt...bei einer 10 Liter Rakete sind beim Mischungsverhältnis 1:1 ja schon 5 Liter Wasser drin! smile
Gruß

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Beitrag 7627814 [Alter Beitrag08. Oktober 2013 um 23:12]

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Ja klar aber soviel mischt niemand und wenn dann braucht er halt eine Versicherung die größere Sachen abdeckt so wie ich big grin Ich kann bis 50 kg gehen smile und da ich nie vorhabe eine 150Liter rakete zubauen ( Mischverhältnis 1:3) sollte man damit kein Problem mehr haben oder ? big grin
Gruß
Timo
thomasm

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Beitrag 7627837 [Alter Beitrag09. Oktober 2013 um 20:40]

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Keine Ahnung was du mit der 50kg Versicherung meinst??

Hier mal die nötigen Vorschriften zum nachlesen:
§ 16 Abs 1 LuftVo
Zitat:
Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt


§ 1 Abs 1 LuftVZo
Zitat:
Luftfahrtgeräte, die der Musterzulassung bedürfen, sind: <...>
8. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)

Aircommando Walldorf

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Beitrag 7627853 [Alter Beitrag10. Oktober 2013 um 19:19]

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Ne was ich mit meinen 50 Kg meine war das ich ja eine solche Aufstiegserlaubnis besitzte und meine Versicherrung bezahlt bis zu Modellen mit 50 Kg daher die 50 Kg wink
Mgf
Timo

Geändert von Aircommando Walldorf am 10. Oktober 2013 um 19:40

hannebambel

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Beitrag 7631283 [Alter Beitrag26. Mai 2014 um 19:25]

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Servus alle zusammen,

da ich mir demnächst auch eine Wasserrakete bauen möchte und ein paar fragen habe, hab ich mich hier mal angemeldet. Mich interessiert die rechtliche Lage sehr da in Deutschland ja bald sogar das Furzen verboten ist. Nun werde ich aber aus den Gesetzestexten nicht schlau und auch im Internet finde ich keine (ganz) klaren aussagen.


Also was denn nun, ab 30 Meter brauch man eine Erlaubnis oder erst ab 5kg Startgewicht, ooooder erst bei 100 Metern? Und in Flugplatz nähe darf man ohne Erlaubnis eh nicht über 30 Meter? Ich wohne (leider) in Frankfurt, dann hätte ich hier ja schon verloren.

Wenn ich es richtig verstehe dann darf ich bis 5kg gehen solange die Rakete nicht in den gesicherten Luftraum eindringt? In Deutschland muss alles immer so umständlich sein^^
thomasm

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Beitrag 7631286 [Alter Beitrag26. Mai 2014 um 20:39]

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Ok fangen wir mal bei Null an.
Es gibt 3 Sachen
1. Genehmigung des Grundstückeigentümers
2. Erlaubnis nach §16 LuftVO (Aufstiegserlaubnis)
Zitat:
1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,


2. Erlaubnis nach §16a LuftVo (Flugverkehrskontrollfreigabe)
Zitat:
Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für
2. Aufstiege von Flugmodellen und ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;



Wo der kontrollierte Luftraum beginnt das hängt vom Ort ab und kann in den ICAO-Karten eingesehen werden.
Die gibt es hier:
https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp
hannebambel

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Beitrag 7631289 [Alter Beitrag26. Mai 2014 um 21:28]

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Bedeutet also, solange ich im freien Luftraum bin, das Startgewicht nicht über 5kg liegt, ich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers habe (was ja irgendwie logisch ist big grin) und weiter als 1,5km von einem flugplatz weg bin, dann darf ich ohne Erlaubnis starten. Aber auch nur wenn ich nicht höher komme als der freie Luftraum, was ich als Anfänger nicht schaffe.

Um das mit dem Luftraum in Erfahrung zu bringen schreib ich der DFS dann wohl mal ne Mail, weil aus diesen Karten werde ich nicht schlau^^

Wenn dann rechtlich alles gedeckt ist kann ich ja mal anfangen eine WaRa zu bauen xD

Geändert von hannebambel am 26. Mai 2014 um 21:53

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