holger_t
Epoxy-Meister
Registriert seit: Sep 2003
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Hallo,
also, wenn man Motoren innerhalb der Eu kauft und nach D einführt, muss man eine Verbringungsgenehmigung von der Bam haben. Aus Drittländern ( Nicht EU... ) ist diese Genehmigung nicht nötig. Die Einfuhr beim Zoll ist recht aufwändig und ohne entsprechendes Wissen nicht selbst durchführbar. Also benötigt man eine Zollspedition, die die Formalitäten übernimmt ( kostet wieder extra )
Wenn jemand im Ausland Motoren kauft, müssen diese in den Schein eingetragen werden. Wenn man in D Motoren verkaufen möchte benötigt man den § 7 Schein, egal ob Deutscher oder Holländer oder Schweizer. Exposivstoffe dürfen in Deutschland nur in eimen Ladenlokal verkauft werden !!! der Verkauf auf Flugtagen ist also nicht erlaubt. Es darf eigendlich nur bestellte Ware ausgeliefert werden. (Mögliche Alternative, zusätzlicher Reisegerwebeschein und Ausnahmegenehmigung, die aber wieder mit Auflagen verbunden ist. Aber alles das setzt wieder den §7 voraus!
Zum Transport kommen dann wieder die ADR Richtlinien zum Tragen, wie zugelassene Verpackung, Rechtlich einwandfreie Transportpapiere die magischen 1000 Punkte und und und.
Das Alles lohnt sich nicht für 10 Motoren.
Aus sicherer Quelle weiß ich, dass es in D recht bald wieder einen Händler geben wird!
Gruß
Holger
Meine Bilder können gerne privat genutzt werden, jedoch sollte eine Namensnennung und info an mich erfolgen!
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