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WARAausKIEL
Wasserratte Registriert seit: Feb 2013 Wohnort: Kiel Verein: Beiträge: 777 Status: Offline |
Beitrag 7638507
[22. Juli 2016 um 13:37]
Hallo Julian,
da hast Du ja viel aufgeschrieben. Einige Punkte würde ich etwas ändern. Zitat: Das vorliegende Regelwerk wurde von erfahrenen Wasserraketenbauern erarbeitet. Es soll faire Wettbewerbsbedingungen zur Aufstellung von Wasserraketen-Höhenrekorden in Deutschland schaffen. Unabhängig von diesem Regelwerk sind aktuelle Gesetzte und behördliche Vorgaben zu beachten. Zitat: Das stimmt so nicht. Eine Aufstiegsgenehmigung brauchst Du, sobald die Rakete höher als die am Startplatz max. zulässige Flughöhe fliegen soll. Ich darf bei mir ohne Genehmigung nur 100 m fliegen (Auskunft vom LBV-SH). Wenn ich höher will, dann nur mit Genehmigung. Deshalb würde ich das so schreiben: 1) Gesetzliche Vorgaben und Sicherheit Beim Start einer Wasserrakete sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. - § 15a und §16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), detaillierte Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden/Ämtern. Es sollte vor dem Start sichergestellt werden, dass - Weder Personen noch Sachen durch den Start, Flug und die Landung der Rakete gefährdet werden - Der Eigentümer des Start-/Landeplatzes das Starten/Landen von Wasserraketen gestattet - Die gesetzlich zulässige Flüghöhe nicht überschritten wird - Vor Überschreiten der zulässigen Flughöhe eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung vorliegt. Zitat: 2) Klassen Ein Höhenrekord kann in verschiedenen Klassen aufgestellt werden: Zitat: Damit schließt Du jetzt die 0,5 ; 1,5 und 2 l Flaschen aus. Dann doch lieber allgemein halten (wie Dein erster Vorschlag) Klasse C: Wasserraketen mit einem Drucktank, bestehend aus einer einzigen unveränderten PET-Flasche. Zitat: 3) Technische Vorgaben Zitat: Aufbau der Rakete: - Alle Einzelkomponenten (Drucktank (Klasse A, B, +), Spitze, Leitwerke, Bergungssystem) müssen selbst gebaut worden sein. - Abhängig von der Klasse darf der Drucktank aus einer einzelnen PET-Flasche oder mehreren miteinader verbundenen PET-Flaschen/-Flaschenteilen bestehen. - Während der Start-, Flug- und Landephase dürfen sich aus Sicherheitsgründen keine Komponenten unkontrolliert von der Rakete lösen. - Teile, die sich während der Start-, Flug- und Landephase kontrolliert von der Rakete lösen (z. B. Booster) müssen sicher landen (Bergungssystem). - Die Rakete muss mit einem Bergungssystem ausgestattet sein. - Die Rakete muss mehrfach verwendbar sein Antrieb der Rakete Die Wasserrakete darf nur mit Wasser und Luft angetrieben werden. Der Druck und das Mischungsverhältnis zwischen Luft und Wasser sind frei wählbar. Zur Erzeugung von Schaum darf sich in dem Wasser zusätzlich biologisch abbaubares Spülmittel/Seife befinden. Zitat: Die Startrampe muss über einen Auslösemechanismus verfügen, der einen sicheren kontrollierten Start der Rakete gewährleistet. Ein System, das bei Erreichen eines Maximaldrucks automatisch startet (z. B. Korken), ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Startrampe darf mit einer Launchtube (Rohr innerhalb der Rakete) ausgestattet sein. Die Launchtube darf beim Start nicht beschädigt und nicht von der Startrampe gelöst werden. Bergungssystem Das Bergungssystem muss so aufgebaut sein, dass die Rakete unbeschadet landet. Zum Auslösen des Bergungssystems können unterschiedliche Techniken (elektronisch, mechanisch) eingesetzt werden. Es dürfen industriell hergestellte und selbst gebaute Fallschirme eingesetzt werden. 4) Antrag, Flug und Nachvollziehbarkeit Flug - Die Rakete muss sicher von einer Startrampe gestartet werden. - Die Rakete darf nur durch Luft und Wasser angetrieben werden. - Die Rakete muss den Flug unbeschadet bestehen. Zitat: Die Höhe muss mit einem luftdruckabhängigen Höhenmesser gemessen werden. Der Höhenmesser muss kommerziell erwerbbar sein oder von einem vertrauenswürdigen Forschungsinstitut stammen. Eigenbauten sind nicht zulässig. Zitat: Der Start muss mithilfe einer Bodenkamera dokumentiert werden, die Start, Flug und Ladung filmt. Optional kann die Rakete zusätzlich mit einer Onboard-Kamera (kleine Kamera, befestigt an der Rakete, nach unten filmend) ausgestattet werden. Auf Grund der unterschiedlichen Höhenmesser muss die Auswertung der erreichten Höhe wie folgt festgehalten werden: - Höhenmeser mit akustischer Ausgabe: Videoaufzeichnung, in der die akustische Ausgabe wiedergegeben wird. - Höhenmesser mit optischer Ausgabe: Foto oder Videoaufzeichnung, auf der die Anzeige deutlich zu erkennen ist. - Höhenmesser mit Aufzeichnung der Flugdaten: Diagram der Flugdaten If You Don't Try, You'll Never Know |
WARAausKIEL
Wasserratte Registriert seit: Feb 2013 Wohnort: Kiel Verein: Beiträge: 777 Status: Offline |
Beitrag 7638508
[22. Juli 2016 um 13:46]
... Auf tapatalk sieht mein letzter Beitrag sehr komisch aus. Zitate werden nicht richtig angezeigt, dafür Texte wiederholt. Über die Internetseite ist die Darstellung ok....
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Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 7638509
[22. Juli 2016 um 15:43]
Marcel, das mit den 100 Metern haben die sich doch einfach ausgedacht? Es gibt da keine gesetzliche Grundlage für. Zu beachten ist lediglich die Existenz einer Radio Mandatory Zone um Kiel-Holtenau herum (siehe http://edbm.de/files/aic_vfr_03_14.pdf , Seite 10). Wenn man in der Zone fliegen will sollte man zumindest erst mal beim Flugplatz anrufen, da man kein Funkgerät an der Rakete hat. Außen herum fängt der Luftraum E erst bei 1000 ft über Grund an, man könnte also bis 300 m hoch fliegen.
Oliver |
WARAausKIEL
Wasserratte Registriert seit: Feb 2013 Wohnort: Kiel Verein: Beiträge: 777 Status: Offline |
Beitrag 7638510
[22. Juli 2016 um 18:01]
Hallo Oliver,
2013 hatte ich von der Behörde diese Antworten bekommen: zu Ihrer Fragen: Können Sie mir sagen, ob ich diese Raketen auch in Kiel auf dem Nordmark-Sportfeld starten darf. Aus Sicht der Luftfahrtbehörde bestehen keine Bedenken, solange Sie vom Grundstückseigentümer die Genehmigung haben dürfen Sie vom Nordmark-Sportfeld Ihre Wasserraketen starten. Wie sehen dort die Höhenfreigaben aus? Die Wasserraketen sollten eine Höhe von 100 m nicht überschreiten. Können Sie mir auch sagen, wie es allgemein in Kiel mit den Höhenfreigaben für Modellflug aussieht? Solange Sie sich nicht in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz bzw. in den An- oder Abflugbereichen eines Flugplatzes bewegen bzw. Ihre Wasserraketen nicht eine Höhe von 100 m überschreiten erfordert dieses weder nach § 15a noch nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eine Erlaubnis. Gibt es eventuell eine Übersichtskarte mit entsprechenden Zonen? Ja. Karten über die Luftraumstruktur gibt es im Internet. Gesendet von meinem GT-N8010 mit Tapatalk If You Don't Try, You'll Never Know |
WARAausKIEL
Wasserratte Registriert seit: Feb 2013 Wohnort: Kiel Verein: Beiträge: 777 Status: Offline |
Beitrag 7638511
[22. Juli 2016 um 21:18]
Ich habe mir jetzt mal die LuftVO vom 29.10.2015 angesehen.
Da hat es sich etwas verschoben. Es ist jetzt Paragraph 19 und 20. Allerdings finde ich da auch nichts mit einer 100 m Grenze. Irgendwie passt da doch nichts so richtig zu Wasserraketen, oder? Ist eine Wasserrakete ein ungesteuerter Flugkörper mit Eigenantrieb? So oder so würde ich in den Wettbewerbsregeln keine genauen Angaben machen sondern auf die gesetzlichen/lokalen Bestimmungen verweisen (wie auch immer die dann genau aussehen). Sollten sich genannte Angaben ändern, so muss man auch immer die Regeln ändern. Gesendet von meinem GT-N8010 mit Tapatalk If You Don't Try, You'll Never Know |
WARAausKIEL
Wasserratte Registriert seit: Feb 2013 Wohnort: Kiel Verein: Beiträge: 777 Status: Offline |
Beitrag 7638512
[23. Juli 2016 um 07:39]
@Oliver
Danke für die Karten. Mein Startplatz liegt genau in der RMZ. Vielleicht deshalb die pauschale 100 m Freigabe, ... oder weil man es nicht besser wußte. Gesendet von meinem GT-N8010 mit Tapatalk If You Don't Try, You'll Never Know |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1518 Status: Offline |
Beitrag 7638513
[23. Juli 2016 um 13:16]
@Marcel:
ich gehe konform mit dem, was Du geschrieben hast. @Julian: Von der Klasse B halte ich eigentlich nichts. Warum? Es birgt bei unseren Flaschentypen und den damit möglichen Drücken ein zu hohes Risiko. Das ist ja der Unterschied zwischen den Gegebenheiten der WRA2 und uns. Die nutzen ja wohl offenbar nur die 2-Liter-Einwegflaschen im Gegensatz zu unseren Mehrwegflaschen. Warum also von den bisherigen Klassen so stark abweichen, also: - limitierte Klasse bis maximal 1,5 ltr Wasser - unlimitierte Klasse - zusätzlich die 1-Flaschenklasse, von mir aus auch in die einzelnen Volumina aufgeteilt Auf die Einschränkungen zur Launchtube könnte man ja verzichten, bzw. auch für die limitierte Klasse verbieten. Hinsichtlich Eures Rekords würde sich das doch nur auf die Zuordnung limitierte / unlimitierte Klasse auswirken. Noch eine Frage: Wo bekommst Du Mehrweg-1,5-Liter-Flaschen und von welchem Hersteller? Gruß Achim Geändert von AchimO am 23. Juli 2016 um 13:18 laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1518 Status: Offline |
Beitrag 7638519
[24. Juli 2016 um 17:25]
Nachdem ich von meiner Paddeltour zurück bin, hier die versprochene Historie der deutschen WaRa-Rekorde:
Anhang: wara_rekorde.pdf Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1518 Status: Offline |
Beitrag 7638520
[24. Juli 2016 um 17:34]
Dieser Thread behandelt die damalige Diskussion und den (aktuell noch gültigen) Stand. Gegenüber der Liste, die ich im vorigen Beitrag angefügt habe, müsste aber noch eine Aktualisierung erfolgen.
Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1518 Status: Offline |
Beitrag 7638521
[24. Juli 2016 um 18:19]
Aus meiner Sicht wäre aus diesem Thread hinzuzufügen für die offene Klasse:
Flug von O Shovah vom 23. September 2010 mit einer Höhe von 239 m (Terminal) bzw. einer Höhe von 234 m (Berechnung auf PC); Hinweis von LSchreyer: PC rechnet genauer als der Altimax intern. Das führt zu einer interessanten Frage: Sollte man vielleicht als Beweis nur die Flugkurve eines frei zu erwerbenden Altimeters akzeptieren und keine Anzeige bzw. Pieptonfolge? Die meisten Altimeter, die einen professionellen Touch haben, können das ja heutzutage! Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |