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Andreas B.
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Freistaat Sachsen Verein: AGM (P2,L2) TRA#9711 Beiträge: 5239 Status: Offline |
Beitrag 7065919
[07. August 2009 um 22:38]
Heute (einen Tag vor dem Veranstaltungstermin) erhielt ich kurz vor Ladenschluss
des Ordnungsamtes noch ein Fax von diesem. Die Mitteilung darin kurz und knapp, mein Antrag wurde abgelehnt, Begründung: im Moment zu hohe Waldbrandgefahr... Ich wies telefonisch darauf hin das dieses kleine Klasse II Feuerwerk auf einer abgemähten Rasenfläche von ca.50 x 100 Meter in einem Wohngebiet stattfinden soll und das sich im Umkreis von 200 Metern keine Gebäude befinden. Außerdem stehen Feuerlöscher und Wasserschlauch bereit. Bis zum nächsten Waldstück ist es übrigens ca. 5000 Meter Luftlinie! Aber das interessierte das Ordnungsamt nicht, Vorschrift ist schließlich Vorschrift ! Super, Ordnungsämter haben die Macht einfach kurzerhand alles zu verbieten, weiter so und Gute Nacht Deutschland ! Andreas PS. Natürlich habe ich daraufhin jetzt 4 Wochen Einspruchsrecht, was für ein Hohn... ! Geändert von Andreas B. am 07. August 2009 um 22:43 |
MikeHB
Lounge-Control-Officer
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Beitrag 7065921
[07. August 2009 um 23:03]
FACHBESCHWERDE
"Clustern? Find' ich Clusse!" (Von mir) |
Andreas B.
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Freistaat Sachsen Verein: AGM (P2,L2) TRA#9711 Beiträge: 5239 Status: Offline |
Beitrag 7067914
[09. August 2009 um 21:31]
Zitat: Ja, das erachte ich jetzt auch für Notwendig! Alleine schon deshalb weil an dem besagten Abend merkwürdigerweise in 500 Meter Entfernung in der Zeit von 22:00 Uhr bis 22:30 Uhr ein großes Höhenfeuerwerk stattgefunden hat !!! Wie muss so eine Fachbeschwerde richtig formuliert werden und wo muss diese hingesendet werden? Andreas |
MikeHB
Lounge-Control-Officer
Registriert seit: Jun 2002 Wohnort: Bremen Verein: AGM e.V. Beiträge: 2563 Status: Offline |
Beitrag 7067917
[09. August 2009 um 23:09]
Quelle: Wikipedia
Zitat: Viel Glück dabei. Michael "Clustern? Find' ich Clusse!" (Von mir) |
Lavalle
Epoxy-Meister Registriert seit: Mär 2008 Wohnort: Germany Verein: RAMOG / TRA 11185 - L2, Präfekt. Beiträge: 308 Status: Offline |
Beitrag 7069909
[13. August 2009 um 20:46]
Macht den Bürgermeister und den Cheffe vom Ordnungsamt zum Ehrengast. Das sind auch nur Menschen und freuen sich über etwas Freizeit und viel weniger unnützer Bürokratie im Hobbybereich. Geändert von Lavalle am 13. August 2009 um 20:47 Wer Wahrheit in Tücher wickelt wird sie irgendwann nicht mehr erkennen. |
Andreas B.
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Freistaat Sachsen Verein: AGM (P2,L2) TRA#9711 Beiträge: 5239 Status: Offline |
Beitrag 7069926
[13. August 2009 um 23:00]
Hallo Lavalle,
bitte hier nichts verwechseln, es handelt sich bei der hier von mir beschriebenen Angelegenheit um ein rein privates kleines Klasse II Feuerwerk anlässlich einen 70. Geburtstages. Das hat mit Flugtagen nichts zu tun! Ich wollte nur mal fragen ob andere bei solchen kleinen Veranstaltungen schon mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen mussten!? Andreas |
Blackpuma
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2006 Wohnort: Graz Verein: Beiträge: 374 Status: Offline |
Beitrag 7069935
[14. August 2009 um 10:33]
Also bei uns in Österreich ist das zum Glück einfacher.
Klasse II Feuerwerk innerhalb des Ortsgebietes muss nur der Bürgermeister sein OK geben. Klasse III und IV muss angesucht werden. Da kommen dann die Herren und Damen sich den Abbrandplatz anschaun und schreiben einem Feuerlöscher die Feuerwehr und so weiter vor. Aber ansich dürfen diese ein Ansuchen auf Abbrand eines Feuerwerks nicht ablehnen es sei denn es gibt Gefahrpotential in der Nähe. Vor 22 Uhr ist bei uns auch meistens der Fall. Wie es bei Klasse II mit den Kosten aussieht weiß ich aber nicht. Einmal Weltraum und zurück! http://www.modellraketen.at http://wiki.modellraketen.at |
Lavalle
Epoxy-Meister Registriert seit: Mär 2008 Wohnort: Germany Verein: RAMOG / TRA 11185 - L2, Präfekt. Beiträge: 308 Status: Offline |
Beitrag 7069937
[14. August 2009 um 11:09]
@ Andreas
uiuiui... wer viel fragt? IMHO ist nur der Verkauf (und nicht der Abbrand) für so ein Kleinzeugs auf den Zeitraum um Silvester beschränkt. Bei uns lassen im Sommer ab und zu nachts einige Camper an den Seen die Sau raus. Beschwert hat sich noch niemand, im Gegenteil, man fand es bis 22h unterhaltsam. Wenn Du allerdings schlafende Hunde geweckt hast - shit. VG Rainer Wer Wahrheit in Tücher wickelt wird sie irgendwann nicht mehr erkennen. |
Blackpuma
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2006 Wohnort: Graz Verein: Beiträge: 374 Status: Offline |
Beitrag 7069938
[14. August 2009 um 11:15]
Echt passiert: Wir hatten ein Feuerwerk Klasse IV. Angemeldet und alles ok. Die Leute schauen zu, sind begeistert und applaudieren. Nach dem Feuerwerk nehmen sie das Telefon und rufen die Polizei. Also es sind nicht nur die SChlafenden Hunde! Einmal Weltraum und zurück! http://www.modellraketen.at http://wiki.modellraketen.at |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 7069939
[14. August 2009 um 11:17]
> IMHO ist nur der Verkauf (und nicht der Abbrand) für so ein Kleinzeugs auf den Zeitraum um Silvester beschränkt.
Falsch. Klasse II darf nur um Silvester herum gekauft und ohne besondere Genehmigung verwendet werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk#Nationale_Rechtslage_f.C3.BCr_Privatpersonen Das hatten wir aber schon mal, glaube ich. Oliver |