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Hendrik

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Hendrik

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Beitrag 9054 [Alter Beitrag14. Januar 2002 um 10:00]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil
Also glaube ich, müssen wir wohl doch eine oder beide Organisationen einführen, sonst würden wir keine Motoren bekommen.

Bis dann.




???????????

Neil,

welcher Hybridmotor fällt unter das Sprengstoffgesetz?
Keiner!
Man müßte sich höchstens mit der DrucktankV rumschlagen. Deren Einfluß kann man sich aber auch entziehen, wenn man einen Hybriden "ohne" DruckTANK kauft.

Insofern kann man schon seit... ach was weiß ich... Hybriden hier kaufen und fliegen. Sind lediglich Motoren mit mehr als 20g Treibstoff, demnach Aufstiegsgenehmigung vonnöten, jedoch kein Sprengstoffschein...!

Ich kenne keinen Händler, bis auf die AT-Hybride, der nur an TRIPOLI-Mitglieder seine Motoren verkauft und das ist auch gut so!

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Neil

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Beitrag 9055 [Alter Beitrag14. Januar 2002 um 10:08]

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Hi,

habe nur bei Aerotech geschaut und kam deshalb zu diesem Schluß.
Was die Druckbehälterverordnung angeht, kann man diese auch noch anders umgehen. Da steht sowas wie man darf keine Arbeitenehmer gefährden. Ist wie immer eine Sache der Auslegung.

Bis dann.

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Hendrik

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Beitrag 9056 [Alter Beitrag14. Januar 2002 um 10:30]

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...oder man umgeht 200 (bar*Liter) oder hat, wie Rattworks, ein klitzekleines Loch im "Tank". Man befüllt sowieso kurz vor dem Start, dann macht so ein kleines Loch auch keinen Verlust...

VG,

Hendrik

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Beitrag 9057 [Alter Beitrag14. Januar 2002 um 10:41]

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Hi,

die Druckbehälterverordnung gilt nur in bestimmten Situationen. Oder andersherum, wenn ich bestimmte Sachen beachte, dann muß der Tank nicht geprüft sein.
Es sind Punkte wie, keine Arbeitnehmer gefährden, unter Druck im Straßenverkehr und so.
Da setzt dann dein Punkt an, das der Tank erst kurz vor dem Start unter Druck gesetzt wird. Es wird also nicht unter Druck am Straßenverkehr teilgenommen. Befinden sich dann keine Arbeitnehmer in der nähe ist doch fast alles klar.
Es stellt sich aber die Frage, ob man den als Tank einen nicht zugelassenen Behälter nehmen muß. Es gibt ja auch Behälter die zugelassen sind. Diese müssen dann nur für unsere Zwecke herhalten. Ich denke da an Sauerstoffflaschen für Feuerwehrleute oder Taucher. Schön kleine und leicht danke CFK.

Bis dann.

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