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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7646663 , Umsetzung des EU-Luftrechts aufgeschoben [Alter Beitrag27. April 2020 um 17:57]

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Zitat:
Aufgrund der Coronapandemie gerät die Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung 2019/947 in vielen Mitgliedsstaaten der EU ins Stocken.
Auf vielerlei Gesuche hat die Europäische Kommission nun verkündet, dass der Termin des Geltungsbeginn vom 01. Juli auf den 01. Januar 2021 verschoben wurde. Das geht aus einem Schreiben des in Deutschland zuständigen BMVI an die Mitglieder des UAV-Beirats hervor.

Der Aufschub gilt auch für die Registrierungspflicht, die ab diesem Zeitpunkt für alle Modellflieger obligatorisch ist und durch die Verbände für ihre Mitglieder durchgeführt werden soll.

Somit wird das zur Zeit gültige nationale Luftrecht bzw. die LuftVO mindestens bis Jahresende Gültigkeit behalten.

Quelle: https://www.mfsd.de/einfuehrung-des-eu-luftrechts-aufgeschoben/

Oliver
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Beitrag 7646664 [Alter Beitrag27. April 2020 um 19:27]

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Registrierungspflicht? Weißt du darüber Näheres? Ab einem bestimmten Abfluggewicht? Also selbst (die kleinsten) Wasserraketen?

Fragt sich dann wohl auch, welchem Verband wir ins zugehörig fühlen.

Gruß Achim

Geändert von AchimO am 27. April 2020 um 19:29


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
Tom

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Tom

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Beitrag 7646690 [Alter Beitrag29. April 2020 um 06:39]

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Zitat:
Original geschrieben von AchimO

Registrierungspflicht?

...

Gruß Achim




Moin schau mal hier:

https://www.dmfv.aero/allgemein/eu-verordnung-das-muessen-modellflieger-wissen/

Zitat:
-Alle Piloten, die unbemannte Flugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm fliegen, müssen registriert werden und das Kennzeichen muss im Modell angebracht werden



Grüße
Tom
Oliver Arend

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Beitrag 7646691 [Alter Beitrag29. April 2020 um 08:06]

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Der gesetzliche Hintergrund ist die EU-DVO 2019/947, Artikel 14
Zitat:
Registrierung des UAS-Betreibers und zulassungspflichtiger UAS

(1) Diee Mitgliedstaaten errichten und pflegen Systeme zur genauen Registrierung von UAS-Betreibern und zulassungs­pflichtigen UAS, deren Betrieb ein Risiko für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr, den Schutz der Privatsphäre, personenbezogener Daten oder der Umwelt darstellen kann.

...

(5) UAS-Betreiber registrieren sich selbst,
a) wenn sie in der „offenen“ Kategorie eines der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge betreiben:
i) ein Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann,
ii) ein mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstetes Luftfahrzeug, sofern es nicht der Richtlinie 2009/48/EG genügt.

...

(8) UAS-Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Registrierungsnummer auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an.

und Artikel 16
Zitat:
UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen

...

(4) Die Mitgliedstaaten können es Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen ermöglichen, ihre Mitglieder in die Registrierungssysteme einzutragen, die nach Artikel 14 in ihrem Namen festgelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, registrieren sich die Mitglieder von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen selbst nach Artikel 14.

Ich nehme mal ganz stark an, dass es zz. eher an den »Mitgliedsstaaten« (Art. 14, Abs. (1)) scheitert, entsprechende Systeme aufzusetzen, denn ich habe bislang noch nichts davon gehört, wo und wie diese Registrierung eigentlich in der Praxis ablaufen soll.

Oliver
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Beitrag 7646693 [Alter Beitrag29. April 2020 um 12:47]

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Zitat:
dass es zz. eher an den »Mitgliedsstaaten« (Art. 14, Abs. (1)) scheitert, entsprechende Systeme aufzusetzen



Wenn die Betonung auf "zur Zeit" liegt, sicher. Aber es wird wohl irgendwann Software- oder Systemhäuser geben, die sich analog wie bei "Track and Trace" diese Gelegenheit zur Ausweitung ihres Geschäfts nicht entgehen lassen.

Immerhin sieht es ja offenbar so aus, dass nicht jedes Modell, sondern nur jeder Flieger registriert werden muss.

Gruß Achim

laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
Oliver Arend

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Beitrag 7646694 [Alter Beitrag29. April 2020 um 15:29]

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Zitat:
Immerhin sieht es ja offenbar so aus, dass nicht jedes Modell, sondern nur jeder Flieger registriert werden muss.

Genau, und wenn Du organisierter Flieger bist sollte es auch Dein Verein für Dich übernehmen. Dann bleibt Dir nur noch, die Registriernummer aufs Modell zu bringen.

Oliver
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