Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Gesetzliche Lage Bestellung von Teilen in USA
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martink

Anzündhilfe

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Beitrag 7645041 , Gesetzliche Lage Bestellung von Teilen in USA [Alter Beitrag27. Juni 2019 um 22:37]

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Hallo allerseits,

ich habe eine kurze rechtliche Frage zur Bestellung von Modellraketenbauteilen in den USA.
Gerne würde ich mir dort per Internet einen micro-hybrid Motor bestellen.
Ist dies überhaupt gestattet, oder werden solche Teile vom Zoll zurückgehalten? Schließlich sind
es ja potentiell gefährliche Teile, obwohl die Bestellung natürlich primär keine entzündlichen Komponenten
enthielte.
Wäre für den Betrieb eines 8g-Microhybrids ein T2-Schein nötig?
Vielen Dank!
Martin
morob

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morob

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Beitrag 7645043 [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 07:17]

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ich glaube nicht das es da probleme gibt, aber man weiß ja bei den ami's nie.

wie wird der motor gezündet?

gruß
stephan

Geändert von morob am 28. Juni 2019 um 07:22

martink

Anzündhilfe

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Beitrag 7645045 [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 09:06]

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Also von der Amerikanischen Seite ist der Versand kein Problem, da die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich
Raketenmodellsport sehr locker sind, das ist sicher. Probleme gäbe es eventuell nur bei der Einfuhr nach Deutschland,
allerdings ist dies auch nur eine Befürchtung von mir und nicht bestätigt.
Zünden, ja, das wäre wohl ein Problem. Normalerweise werden diese kleinen Hybride mit einer kleinen Menge langsam brennenden Schwarzpulvers als Vorheizer gezündet. Ich dachte an einen C6-0, die leer gebrannte Papierhülle würde dann als Treibstoff für den Hybrid dienen.
morob

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morob

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Beitrag 7645046 [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 10:55]

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also der microhybrid sind ja erstmal nur einzelteile, die n2o patronen werden ja nicht mitgeschickt.

das mit dem c6-0 solltest du dir noch mal überlegen oder beim hersteller nachfrage, ob die hülle einfach so brennt.
martink

Anzündhilfe

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Beitrag 7645052 [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 11:35]

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Doch, das klappt anscheinend recht gut mit dem C6-0. Einige Nutzer berichten darüber in amerik. Internet-Foren.
Ich hatte zunächst auch angenommen, die Branntreste des C6-0 würden eine weitere Nutzung der Papierhülle als Treibstoff für den Hybrid verhindern. Ansonsten ist es absolut üblich, Papier-Grains als Treibstoffkomponente für Hybrids zu nutzen, alternativ auch PVC-Rohre, gegossene Elemente aus Epoxid-Harz oder auch aus Acrylglas.
Trevize

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Beitrag 7645057 [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 15:09]

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Keine Antwort auf die Versand-Frage, aber eine andere Lösung des Problems: Bestellen ist auch im (noch) EU-Raum möglich: http://www.eclipserocketry.com/catalog/ .
Die von dir geschilderte Verwendung des C6-0 Motors ist allerdings in D nicht ohne Erlaubnis zulässig und hört sich auch nicht wirklich sinnvoll an.
Diplom-Pyromane

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Beitrag 7645058 , als Motor oder zum Experimentieren [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 18:50]

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Hallo,

möchtest Du Hybrid fliegen oder den Motor als Testobjekt für verschiedene Grainmaterialien verwenden ?

Ich werde wohl kräftig Widerspruch bekommen, aber der Microhybrid hat bei viel Glück wohl bestenfalls eine mit einem D-E Antrieb vergleichbare Leistung. Ich habe meinen nach vielen Versuchen ein einziges Mal bei einem Bodentest so zünden können, daß er merklich Schub, Flamme und Lärm entwickelt hat (mit einem Papiergrain).

Daher halte ich persönlich den Motor für ein gutes Übungs- oder Demoobjekt, um sich dem Thema Hybrid anzunähern.

Wenn man fliegen möchte, dann braucht man m.E. diese Einstiegsstufe aber gar nicht und kann gleich mit kommerziellen Motoren fliegen. Frag doch auch mal Fabian zu seinen Entwicklungen. Ansonsten fliegen einige Rockteers hier die Contrail Hybrids, die einfach im Aufbau und Handhabung sind. Ab und zu gibt es eine Sammelbestellung in den USA, in die man sich ja evtl. einklinken kann. Diese Motoren brauchen natürlich das entsprechende Groundequipment und Flaschengas. Auf Flugtagen ist aber immer etwas da und der Einstieg ist sicher besser und sicherer, wenn man das mit Jemandem macht, der schon länger Hybrid fliegt.

Ja, das Thema "Vorheizen" bleibt rechtlich in D in allen Fällen schwierig...

Gruß

Thomas


Geändert von Diplom-Pyromane am 28. Juni 2019 um 18:52

DennisP

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DennisP

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Beitrag 7645062 [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 19:36]

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Hallo Martin!

Zurück zu deiner Frage:

Der Import der Hardware sollte eigentlich kein Problem sein. Dabei handelt es sich ja nicht um gefährliche oder in Deutschland verbotene Gegenstände. Es sind eben nicht potentiell gefährliche Teile. Der Import von Contrail-Motoren funktioniert ja auch ohne Probleme. Auch Plastikrohre (Grains) stellen keine Gefahr dar.

Zum T2-Schein:
Kommt drauf an. Zum Betrieb gelten dann natürlich die deutschen Vorschriften.
Wenn du zur Zündung erlaubnispflichtige Dinge nutzen möchtest, dann brauchst natürlich auch die entsprechende Erlaubnis.
Logo, oder? Wenn nicht dann nicht. smile

Viele Grüße
Dennis


PS: Ein Tipp: Kontaktier doch mal dein zuständiges Zollamt über deinen beabsichtigten Import, wenn du Zweifel hast und frage bei denen nach. Das sind schließlich die Fachleute die Fragen zur Einfuhr (nicht Betrieb) beantworten können. Und komm zu einem Flugtag um dich mit den anderen Hybriden auszutauschen.

Viele Grüße
Dennis








Zitat:
Original geschrieben von martink

Hallo allerseits,

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Wäre für den Betrieb eines 8g-Microhybrids ein T2-Schein nötig?
Vielen Dank!
Martin


smile

Geändert von DennisP am 28. Juni 2019 um 19:50

martink

Anzündhilfe

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Beitrag 7645064 [Alter Beitrag28. Juni 2019 um 21:18]

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Vielen Dank für die vielen Antworten und den Link zu Eclipserocketry, die kannte ich noch gar nicht.
Ich würde den Motor tatsächlich nur im Teststand starten wollen, da ich absolut begeistert bin von der Hybrid-Technik.
Stimmt, ein Anruf beim Zoll wäre sicher sehr klärend.
Ich werde Euch das Resultat Anfang nächster Woche mitteilen.

Viele Grüße

Martin
Diplom-Pyromane

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Beitrag 7645065 , Zoll [Alter Beitrag29. Juni 2019 um 20:17]

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Ich habe selbst mal eine Bestellung von Contrail Motoren und Reloads im letzten Jahr durchgeführt. Den Papierkram habe ich auch selbst durchgeführt. Jede Menge Googeln war angesagt, um die kryptischen Einträge zu bewältigen. Hinsichtlich korrekter Zuordnung zu einer Warengruppe war es etwas schwierig, da nicht eindeutig und große Differenzen im Zollsatz.
Solange keine pyrotechnischen Zünder an Bord sind (und das ist bei Contrail der Fall) ist es rechtlich kein Problem. Den Zollbeamten habe ich trotzdem unser Hobby erklärt.

@Denis: hoffe, das war diesmal keine Themaverfehlung ?! wink

Gruß

Thomas
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