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AchimO

Poseidon

AchimO

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Beitrag 7640487 , Schilder mit Name und Anschrift [Alter Beitrag13. Juni 2017 um 14:55]

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Hallo,

in der geänderten LuftVZO heißt es ja:

"... Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballos oder Drachens ... muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen."

Da dieser Artikel am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft tritt, müssen wir also alle dafür in Frage kommenden Raketen ab dem 1. Oktober entsprechend gekennzeichnet haben.

Ich habe mir zunächst mit Schlagbuchstaben entsprechende Schilder aus Aluminium erstellt. Das Ergebnis ist aber unbefriedigend, wenn man minimale Ansprüche an die Ästhetik stellt.

Daher habe ich auf der Webseite des

DMFV

entsprechende Schilder bestellt. Um möglichen Diskussionen über "feuerfest" aus dem Wege zu gehen, habe ich mich nicht für die gedruckte, sondern die etwas teurere gravierte Version entschieden.

Die Aluminium-Schilder sind schön leicht. Man muss sie aber ggf. noch etwas rund formen, damit sie bei kleineren Rümpfen gut anliegen.

Wer es gewohnt ist, seine Platinen selbst zu ätzen, kann sich Name und Anschrift sicher auch in Kupferplatten ätzen und so Geld sparen.

Gruß Achim

Geändert von AchimO am 13. Juni 2017 um 15:03


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
bully

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Beitrag 7643021 [Alter Beitrag05. Juli 2018 um 10:37]

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dieser Fred ist ja schon etwas länger her, aber ich habe trotzdem eine Frage dazu.

Das mit Name und Anschrift ist allgemein klar, aber darf das auch ein QR-Code sein?

Michael




Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!?
AchimO

Poseidon

AchimO

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Beitrag 7643022 [Alter Beitrag05. Juli 2018 um 12:54]

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Ich würde bezweifeln, dass ein Polizist, der die Adresse herausfinden will, in jedem Fall ein (Dienst-)Smartphone zur Hand dafür hat. Und im Text der Verordnung steht Name und Anschrift. Ich würde auch die Telefonnummer hinzufügen.
Beim letzten RJD habe ich mitbekommen, dass eine Rakete von einem Dorfbewohner gefunden wurde und diese über den Namen zugeordnet werden konnte.
Eine Mobilfunkrufnummer wäre sicher noch hilfreicher gewesen.

Gruß Achim

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Beitrag 7643024 [Alter Beitrag05. Juli 2018 um 13:14]

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Seit wann ist ein QR-Code ein Name und eine Anschrift?
Du kannst das zusätzlich aufbringen, Name und Anschrift sind die Pflichtfelder.
Mathias
Zitat:
Original geschrieben von bully


dieser Fred ist ja schon etwas länger her, aber ich habe trotzdem eine Frage dazu.

Das mit Name und Anschrift ist allgemein klar, aber darf das auch ein QR-Code sein?

Michael






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bully

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Beitrag 7643025 [Alter Beitrag05. Juli 2018 um 14:15]

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Danke, jetzt sind alle Ungereimtheiten endgültig geklärt.bounce

Michael




Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!?
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