Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Flyer des Bundesverkehrsministeriums zu den Neuregelungen für Modellflugzeuge und Drohnen
Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (2): « 1 [2]

Autor Thema 
FabianH

Grand Master of Rocketry


Supervisor

FabianH

Registriert seit: Okt 2003

Wohnort: Gevelsberg

Verein: Ramog, Solaris-RMB, FAR

Beiträge: 4123

Status: Offline

Beitrag 7640077 [Alter Beitrag28. April 2017 um 00:01]

[Melden] Profil von FabianH anzeigen    FabianH eine private Nachricht schicken   Besuche FabianH's Homepage    Mehr Beiträge von FabianH finden

Zitat:
Original geschrieben von AchimO

Ich würde mal sagen, wir sind Steuerer, jedenfalls so lange die Rakete noch auf der Rampe steht. Denn wir starten sie ja nicht, wenn sich z. B. ein Luftfahrzeug über ihr befindet und lassen sie bei bewölktem Himmel nicht bis in die Wolken steigen (Sichtflug).

Gruß Achim




Dann gäbe es ja gar keine ungesteuerten Flugkörper. Es entscheidet ja immer einer, wann der Start eines Flugkörpers erfolgt.
AchimO

Poseidon

AchimO

Registriert seit: Jul 2014

Wohnort: Berlin

Verein: AGM

Beiträge: 1445

Status: Offline

Beitrag 7640079 [Alter Beitrag28. April 2017 um 05:55]

[Melden] Profil von AchimO anzeigen    AchimO eine private Nachricht schicken   AchimO besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von AchimO finden

Da sehe ich keinen Widerspruch:

Denn in dem Moment, wo die Rakete die Rampe verlassen hat, ist sie ein ungesteuerter Flugkörper. Marschflugkörper oder so etwas wie eine Milan betreiben wir ja nicht.

Gruß Achim

Geändert von AchimO am 28. April 2017 um 11:00


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8317

Status: Offline

Beitrag 7640223 [Alter Beitrag15. Mai 2017 um 10:59]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Das Luftfahrtbundesamt hat sich auch nochmal geäußert und den beiliegenden Flyer veröffentlicht.
Zitat:
Der Deutsche Modellflieger Verband e. V. (DMFV) und der Deutsche Aero Club e. V. sowie deren Mitgliedsvereine sind grundsätzlich berechtigt, entsprechende Einweisungen für Steuerer von unbemannten Fluggeräten durchzuführen und zu bescheinigen. Dieses Angebot richtet sich an deren Mitglieder, kann jedoch auch von Nichtmitgliedern wahrgenommen werden. (...)

Für die Einweisung in einem beauftragten Verband oder deren Vereinen ist eine Gebühr von 25 Euro festgelegt.

Zu den Anforderungen für die Vereine etc. schreibt das LBA nichts, nur zu den "anerkannten Stellen". Hoffen wir also dass der DAeC und/oder der DMFV sich in Kürze zum genauen Verfahren äußern.

Oliver

Anhang: flyer_drohnen_lba.pdf

Geändert von Oliver Arend am 15. Mai 2017 um 11:00

Seiten (2): « 1 [2]
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben