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FabianH

Grand Master of Rocketry


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FabianH

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Beitrag 6759914 [Alter Beitrag06. April 2008 um 17:31]

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Wenn man es genau sieht, würde medizinischen N2O, das bei der Narkose ja auch durch einen Kunststoffschlauch strömt, ebenso eine zündfähige Kombination darstellen. Trotzdem unterliegt der Nakosearzt nicht dem Sprengstoffrecht.

Irgendwo muss die Grenze ja liegen.

MfG Fabian
Neil

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Neil

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Beitrag 6759918 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:05]

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Hi Juerg,

da habe ich dich schon verstanden. Ich bezog mich auch eher auf Andreas. Was du meinst kann ich aber so nicht ganz nachvollziehen. Nehme ich mal jetzt eine ganz normale Gasflasche mit Campinggas. Da ist der Brennstoff drin und um der Flasche herum ist der Luftsauerstoff. Beides schön gut gemischt ergibt auch eine Explosion. Aber trotzdem bekommt man das Campinggas. Es unterliegt nicht dem Sprengstoffgesetz. So weit ich es verstanden habe, hat die BAM eine Reihe von Test eingeführt wonach ein Explosivstoff definiert wird. Da bei N2O diese Test alle negativ ausfallen würden, unterliegt es nicht dem Sprengstoffgesetz und somit keiner Einschränkung.
Auch in einem Hybridraketenmotor liegen beide Komponenten immer noch getrennt vor. Bei einem pyrotechnischen Treibsatz ist aber Oxidator und Brennstoff zusammen schon gemischt. Dieser kann von alleine komplett abbrennen. Bei einem Hybriden könnte man, wenn ein Ventil vorhanden ist, die Reaktion jeder Zeit stoppen.
Wenn es also eine gesetzliche Grauzone wäre, so müßte nach meinem Verständnis dann aber auch jeder Verbrennungsmotor auch in diese Grauzone rein. Oder noch anders gefragt, was ist denn wenn ich mir flüssigen Sauerstoff besorge und damit einen Hybriden betreibe, ist der dann auch in dieser Grauzone?

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Juerg

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Beitrag 6759922 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:30]

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Zitat:
Original geschrieben von FabianH

Wenn man es genau sieht, würde medizinischen N2O, das bei der Narkose ja auch durch einen Kunststoffschlauch strömt, ebenso eine zündfähige Kombination darstellen. Trotzdem unterliegt der Nakosearzt nicht dem Sprengstoffrecht.

Irgendwo muss die Grenze ja liegen.

MfG Fabian



Die Narkoseärzte die ich kenne, versuchen auch, das Gemisch NICHT anzuzünden...wink
Ammonium Nitrat ist auch eine Zutat zu Sprengstoff und ein Düngemittel, es kommt schon auf den Kontext an. Im Falle eines Raketenmotors ist der Zweck ja ein klar pyrotechnischer...

Gruss

Jürg


Geändert von Juerg am 06. April 2008 um 20:31

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Beitrag 6759924 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:37]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil

Hi Juerg,

Auch in einem Hybridraketenmotor liegen beide Komponenten immer noch getrennt vor. Bei einem pyrotechnischen Treibsatz ist aber Oxidator und Brennstoff zusammen schon gemischt. Dieser kann von alleine komplett abbrennen. Bei einem Hybriden könnte man, wenn ein Ventil vorhanden ist, die Reaktion jeder Zeit stoppen.



Im Moment ist das sowieso immer noch in Länderhohheit.
Was ich sagen wollte, in etwas drastischer Form: Redet noch lange von "O-Hybriden die nicht kontrolliert sind" und irgend ein Beamter wird sicher Handlungsbedarf sehen ("Schlafende Hunde wecken").

Man muss mit Freiheiten bedächtig und verantwortungsvoll (und "leise") umgehen, sonst werden sie einem genommen...

Gruss

Jürg
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Beitrag 6759925 [Alter Beitrag06. April 2008 um 20:45]

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Hallo Juerg,

da stimme ich vollkommen mit dir überein.

Gruß

Neil

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Juerg

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Juerg

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Beitrag 6759927 [Alter Beitrag06. April 2008 um 21:14]

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Ein Nachtrag noch zur Vervollständigung des Verständnisses (manchmal vergisst man einfach gewisse Abgrenzungen zu machen weil sie für einen selbstverständlich sind).
Die Frage ist nicht, ob ein Hybrid wie andere Feststoff-Treibsätze einen Explosivstoff enthält, sondern ob der komplette, geladene Motor ein "pyrotechnischer Gegenstand" ist und damit einer gewissen Reglementierung unterliegt. (Das eine bedingt aber wahrscheinlich das andere, pyrotechnische Gegenstände definieren sich wohl über den Gehalt an Explosivstoff, wobei "Explosivstoff" nicht mit explosionsfähig zu verwechseln ist).
Nach dieser Logik wären Hybride dann auch keine pyrotechnischen Gegenstände.
In der Schweiz sind AT Treibsätze beispielsweise "pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke" und bedürfen als solche als Gesamtsystem einer Zulassung.
In der EU wiederum interessiert man sich mehr für den Treibstoff, welcher eine CE Marke braucht, nicht so sehr aber für den eigentlichen Raketenmotor.
Ich werde mich mal schlau machen, was man in der Schweiz zu vollkommen pyro-freien Hybrid-Konstruktionen wie Hypertek sagt.
Das weckt bei Euch keine Hunde.

Gruss

Jürg
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