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J.Boegel

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J.Boegel

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Beitrag 34907 [Alter Beitrag31. August 2003 um 12:56]

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Moin zusammen,

es gibt ein paar Gesetze die sich mit dem Modellflug beschäftigen, allerdings weiß ich nicht genau in wieweit Raketenmodellbau außer den Wettbewerbsklassen da mit reinspielen.
Ansonsten ist Modellflug eine anerkannte Sportart auf die folgendes zutrifft.

Art. 73 Nr. 6 GG regelt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Flugverkehr zugunsten des Bundes, nicht zugunsten der Natur- und Landschaftsschutzbehörden

§ 29 Abs. 1 LuftVG gibt nur Luftfahrtbehörden die Zuständigkeit für Verfügungen im Bereich des Luftverkehrs, nicht etwa Natur- und Landschaftsschutzbehörden.

§ 29 Abs. 1 LuftVG als Rechtsgrundlage für eine Aufstiegserlaubnis erfasst anders als § 6 LuftVG nicht den Naturschutz

Modellflug ist wegen geringer zeitlicher und räumlicher Ausbreitung nicht geeignet, eine erhebliche Umweltgefährdung darzustellen.

Wissenschaftliche Beweise für den negativen Einfluss von Modellflug auf die Ornithologie bzw. andere naturrelevante Bereiche liegen nicht vor.

Nach dem Urteil des BayVGH, Urt. V. 14.10 97 ist analoge Anwendung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18.07.1991 geboten. Dies bedeutet: 55dB(A) am nächstgelegenen Wohnhaus nach dort festgelegter Messmethode. Seit März 2000 ist Modellflug anerkannte Sportart, daher ist direkte Anwendung zulässig.

Einerseits sind Bestimmungen in älteren Erlaubnissen (etwa 84dB) wegen Ablaufs der Rechtsmittelfrist unanfechtbar, andererseits fehlt diesen Bestimmungen nun die Geschäftsgrundlage. Daher ist ein Antrag an die zuständige Luftfahrtbehörde sinnvoll, entweder komplett neue Aufstiegs-erlaubnis (ohne Nebenbestimmungen s.o.) zu erteilen oder jedenfalls Nebenbestimmung zur Lärm-begrenzung neu abzufassen.

Aber ob und in wieweit sich Grundeigentümer/Flugvereine von Gesetzen beeindrucken lassen und dabei mitziehen ist die andere Frage :-))

gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Rainer

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Beitrag 34908 [Alter Beitrag31. August 2003 um 13:17]

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Danke Jens,
gut recherchiert.

Das kann ich für den NRT 2 in Kalkar und Umgebung
sehr gut gebrauchen. Von Borken ist es ja nur ein Katzensprung
bis zu uns. Ich hoffe Du kommst dann auch ?!?!

In Vorplanung ist 1. Jahreshälfte 2004. Die 2. Jahreshälfte
ist mit Roggden, SMRT u.s.w. schon gut gefüllt, so dass ich leider für die wetterkritischere 1. Jahreshälfte planen muss.
VG
Rainer
J.Boegel

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Beitrag 34910 [Alter Beitrag31. August 2003 um 14:02]

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@ Rainer: Bitteschön big grin

@ all: mit was man alles rechnen muß...*räusper*
T2-Schein in Kassel...daran bin ich ja nu au net ganz unschuldig.
Ich habe bereits im Vorfeld einige Segelfluggelände abgeklopft zwecks Startgelände.
Interessanterweise befinden sich diese im Nordhessischen Raum zu 99,9% im direkten Anschluß an ein Naturschutzgebiet.

"Raketen?! Nein, das geht net, hierist neben an gleich ein Naturschutzgebiet. Das ist zu laut.

Aha, und wie bekommt ihr Eure Segler in die Luft?

Mit einer Motorwinde ( die eine Immission hat das beim Starten im Umkreis von 200 metern die Wildschweine taub werden und der Goldkopfsperling der seit 30.000 Jahren auf der roten Liste steht tot vom Baumfällt, von den Abgasen die die Sonne für 3 TAge verfinstern ganz zu schweigen...)

Aha, und das ist i.O.?!

Ja klar, aber das verstehen sie in ihren jungen Jahren noch net..."


Bei uns gibt es soeinen Spruch:" Was der Bauer net kennt frißt er net..."

Auf unserm (RC) Segelfluggelände ist das genau so: Die Schleppmaschinen und Doppeldecker, Cessna usw. dürfen starten aber die Modellbauer max. Elektromotoren...weil der Hang unterhalb des Startgeländes ein Naturschutzgebiet ist.

Wenn man da mal im erlauchten Altherrenkreis, weil junge gibts fast net - warum wird gleich klar, mal so einen Gesetzestext zückt und zur Sprache bringt:

Hör bloß mit so einem Scheiß auf, wir sind froh das wir hier fliegen dürfen...

was willst Du denn damit, nimm das mit aufs Klo....

nene, das stimmt net was da steht...

Die wollen einfach net, solche Menschen leben in ihrer generationsbedingten Welt.

Ich habe jetzt das Pferd von hinten aufgezäumt und als mal am Hang fast gar nix ging einen Nurflügel mit D7 gezückt...
Da gingen die Augenbrauen hoch und jeder wollte auchmal big grin

"gibts die auch das die länger brennen? Gehts auch noch höher?
geht das auch mit mit Hlg´s?"

Ich denke dieser Weg ist eindeutig besser...Blutlecken lassen und Intresse gewinnen als nur auf Paragraphen rumzureiten oder Konfrontation herbeizuführen...

gruß Jens

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