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Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 7650757
, (Wenig) Neues zu Betriebsgenehmigungen für Modellflugverbände
[19. November 2021 um 16:31]
Offenbar hat es auf der Faszination Modellbau in Friedrichshafen ein Treffen von Verbandsvertretern aus Deutschland (DAeC, DMFV), Österreich und der Schweiz gegeben.
Hier relevante Auszüge aus den Artikeln des DAeC: Zitat: Zitat: Zitat: Sowie des DMFV: Zitat: Zitat: Also für uns eigentlich gar nichts Neues: kein Wort über Raketen und keine Details zum Inhalt des Antrags für die Betriebsgenehmigung. Ich habe weiterhin die Hoffnung, dass man mit einer solchen Genehmigung die 20-g-Erlaubnispflicht lockern kann, aber darauf wetten würde ich nicht. Oliver |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1518 Status: Offline |
Beitrag 7650758
[19. November 2021 um 17:44]
Oliver, mal eine Frage: Irgendwann kam es mal hoch, dass du Mitglied im DAeC bist/warst.
Ist das im Rahmen der Motorfliegerei, im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder als Einzelmitglied? Wenn man die Ausführungen der Verbände liest, könnte das ja auch für eine Einzelmitgliedschaft gelten. Gruß Achim Geändert von AchimO am 19. November 2021 um 17:44 laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
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Beitrag 7650760
[19. November 2021 um 19:41]
Ich bin Mitglied im RMV und damit auch im DAeC über den Luftsportverband Bayern. Jetzt allerdings nur noch als Fördermitglied, ohne DAeC-Mitgliedschaft, da ich damit hier in den USA nichts anfangen kann.
Die Betriebsgenehmigung könnte auch für Einzelmitglieder, z. B. über den MFSD, gelten, ja. Ist denkbar. Oliver |
Oliver Arend
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Beitrag 7650972
[23. Dezember 2021 um 00:18]
Der DAeC bzw. der MFSD hat nun den Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung auf Basis der Standardisierten Regeln für Flugmodelle eingereicht. Leider sind die StRfF weiterhin nirgends veröffentlicht (?).
Interessant auch Zitat: aus einer Stellungnahme des DAeC in einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses im Bundestag. Hätte man auch anders sehen können ... Oliver |
Oliver Arend
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Beitrag 7653506
[13. Juli 2022 um 15:08]
Vergangene Woche wurde dem MFSD (Modellflugsparte des DAeC) die Betriebsgenehmigung erteilt.
Mehr Infos findet Ihr unter Flugbetrieb im Verbandsrahmen, insb. die Standardisierten Regeln für Flugmodelle direkt. Es gibt auch einen eigenen Abschnitt für Raketenmodelle (7.6.1 bis 7.6.6). Wenn ich mir den Abschnitt 7.6.6 Genehmigungspflicht so anschaue, gibt es dort keine Vorteile: Zitat: Interessant ist jedoch dieser Abschnitt zum Thema Luftraum: Zitat: Das würde ich mal wohlwollend so interpretieren, dass die 120 m Maximalflughöhe dann nicht gelten, sondern entsprechend der Luftraumstruktur 305 m, 518 m oder 762 m. Es gibt noch zahlreiche weitere relevante Punkte wie Anforderungen an Piloten, Kenntnisnachweis, Anforderungen an Raketenmodelle (müssen aerodynamisch stabil sein und ein Bergungssystem haben), ich habe jetzt nicht die ganzen StRfF durchgelesen. Oliver Geändert von Oliver Arend am 13. Juli 2022 um 15:10 |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1518 Status: Offline |
Beitrag 7653509
[13. Juli 2022 um 16:24]
Zitat: Hmm, was ist daran wohlwollend? Gruß Achim Geändert von AchimO am 13. Juli 2022 um 16:27 laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
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Beitrag 7653514
[13. Juli 2022 um 17:52]
Zitat: "Optimistisch" wäre vielleicht der bessere Ausdruck. Will sagen, ich habe keine Ahnung ob es nicht woanders noch eine andere Regelung gibt, die es uns nicht so ohne weiteres erlauben würde, zwischen 120 m und Obergrenze Luftraum G zu fliegen. Bitte beachtet, dass diese Regeln nur für den Flugbetrieb im Rahmen des MFSD/DAeC und seiner Mitgliedsvereine (die Landesverbände müssen wiederum einen entspr. Kooperationsvertrag mit dem MFSD abschließen) gelten. Oliver |